Mitgliedsbeiträge für Erwachsene und Familien
Ermäßigte Mitgliedsbeiträge
Ermäßigte Mitgliedsbeiträge
Instandhaltung der Anlage
Ab 2016 hat jedes aktive Mitglied ab dem Jahr der Vollendung des 16.Lebensjahres bis zum Jahr der Vollendung des 65. Lebensjahres jährlich einen Zusatzbeitrag zur Anlageninstandhaltung in Höhe des Dreifachen des jeweils zum Jahresbeginn geltenden gesetzlichen Mindestlohnes zu zahlen.
Dieser Instandhaltungsbeitrag wird mit den Mitgliedsbeiträgen entsprechend der jeweiligen Zahlungsweise (jährlich / halbjährlich / vierteljährlich) erhoben. Für geleistete Arbeitsstunden wird je geleistete Stunde eine Entschädigung in Höhe des jeweils zum Jahresbeginn geltenden gesetzlichen Mindestlohnes gezahlt (12,82€).
Instandhaltung
Arbeitseinsatz
Arbeitseinsätze
Als Arbeitsstunden gelten
- bei Arbeitseinsätzen geleistete Stunden
- erbrachte Stunden zur Pflege, Instandsetzung oder Installation an Freiplätzen, Außenanlage sowie der Tennishalle einschließlich angegliederter Räume
- Arbeitsstunden zur Pflege und Reparatur von Maschinen
- Einsätze bei Veranstaltungen des TCL
Die Arbeitsstunden sind zu dokumentieren und i. d. R. von einem Vorstandsmitglied zu bestätigen. Nicht als Arbeitsstunden gelten Arbeiten, die für Vorstandsmitglieder im Rahmen des Aufgabenbereiches, für den sie gewählt wurden, anfallen. Die Auszahlung der Entschädigung für geleistete Arbeitsstunden erfolgt vierteljährlich.