Mitglieder

Mitgliedsbeiträge für Erwachsene und Familien

Erwachsene

€ 160
00 pro Jahr
  • 1 Erwachsener
  • ab 19 Jahre
  • Aktives Mitglied

Partner

€ 80
00 pro Jahr
  • 1 Erwachsener
  • ab 19 Jahre
  • Aktiver Partner

Familie

€ 260
00 pro Jahr
  • 2 Erwachsene
  • inkl. aller Kinder
  • bis 16 Jahre

Ermäßigte Mitgliedsbeiträge

bis 12 Jahre

€ 50
00 pro Jahr
  • Ermäßigung
  • für Kinder
  • bis 12 Jahre

13 bis 18 Jahre

€ 65
00 pro Jahr
  • Ermäßgigung
  • für Jugendliche
  • 13 bis 18 Jahre

Ausbildung

€ 80
00 pro Jahr
  • Schule/Studium
  • Ausbildung
  • bis 26 Jahre

Ermäßigte Mitgliedsbeiträge

Zweitmitgliedschaft

€ 80
00 pro Jahr
  • Ermäßigung
  • für Erwachsene
  • ab 18 Jahre

Inaktive

€ 50
00 pro Jahr
  • Ermäßigung
  • für Inaktive
  • auf Antrag

Instandhaltung der Anlage

Ab 2016 hat jedes aktive Mitglied ab dem Jahr der Vollendung des 16.Lebensjahres bis zum Jahr der Vollendung des 65. Lebensjahres jährlich einen Zusatzbeitrag zur Anlageninstandhaltung in Höhe des Dreifachen des jeweils zum Jahresbeginn geltenden gesetzlichen Mindestlohnes zu zahlen.
 
Dieser Instandhaltungsbeitrag wird mit den Mitgliedsbeiträgen entsprechend der jeweiligen Zahlungsweise (jährlich / halbjährlich / vierteljährlich) erhoben. Für geleistete Arbeitsstunden wird je geleistete Stunde eine Entschädigung in Höhe des jeweils zum Jahresbeginn geltenden gesetzlichen Mindestlohnes gezahlt (12,82€).

Instandhaltung

Arbeitseinsatz

Arbeitseinsätze

Als Arbeitsstunden gelten
  • bei Arbeitseinsätzen geleistete Stunden
  • erbrachte Stunden zur Pflege, Instandsetzung oder Installation an  Freiplätzen,  Außenanlage sowie der Tennishalle  einschließlich   angegliederter Räume
  • Arbeitsstunden zur Pflege und Reparatur von Maschinen
  • Einsätze bei Veranstaltungen des TCL
Die Arbeitsstunden sind zu dokumentieren und i. d. R. von einem Vorstandsmitglied zu bestätigen. Nicht als Arbeitsstunden gelten Arbeiten, die für Vorstandsmitglieder im Rahmen des Aufgabenbereiches, für den sie gewählt wurden, anfallen. Die Auszahlung der Entschädigung für geleistete Arbeitsstunden erfolgt vierteljährlich.